Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Shivasloft GmbH
Stand Juli 2016
§ 1. Geltungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Shivas Loft unabhängig vom Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung.
§ 2. Mitgliedschaft und Mehrfachkarten
Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag genannte Person und ist nicht übertragbar. Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Shivas Loft die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt auch für Mehrfachkarten, die innerhalb der angegebenen Laufzeit zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen berechtigen.
Mitgliedsverträge werden für eine bestimmte Grundlaufzeit geschlossen. Wird die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit stillschweigend um die gleiche Grundlaufzeit und kann danach gekündigt werden. Dies gilt sowohl für Mitgliedschaftsverträge mit Vorauszahlung als auch mit monatlicher Zahlung. Mitgliedschaften sind im Lastschriftverfahren zu zahlen.
Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung der Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen außerordentlichen Kündigungsrechtes liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Dem Mitglied steht darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attests eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachweisen kann oder
unter Vorlage der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die mehr als 50 Kilometer entfernt liegt. Das besondere außerordentliche Kündigungsrecht entfällt bei Verträgen mit gewählter jährlicher Vorauszahlung.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung ist an die oben angegebene Adresse zu richten. Außerordentliche wie ordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
Ein per Lastschrift zahlendes Mitglied verpflichtet sich, Shivas Loft zum Zwecke der Zahlung der laufenden Mitgliedsbeiträge eine Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und dieses für die Dauer der Mitgliedschaft aufrecht zu halten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindungen sind Shivas Loft unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Shivas Loft eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 10,-€ € verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
Eine Ruhezeit der Mitgliedschaft ist möglich nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder eines Nachweises über eine vorübergehende Verlagerung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Mitgliedsvertrag angegebenen Adresse mindestens 50 Kilometer entfernt ist, oder bei längeren Urlaubsaufenthalt. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen Monat, maximal sechs aufeinander folgende Monate innerhalb eines Jahres. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind schriftlich im Voraus bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Eine rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft erhöht sich um die Anzahl der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
10. Die Kursgebühr für feste Kurse, Workshops und Kurse mit separater Buchung sind nicht in Mitgliedschaften oder Mehrfachkarten enthalten und müssen extra gezahlt werden.
§ 3. Buchung und Rücktritt von festen Kursen und Workshops
1.Anmeldungen für feste Kurse und Workshops erfolgen über unser Buchungssystem Everpsorts.
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt online, ebenfalls über unser Buchungssystem Everpsorts.
2.Bei Rücktritt von festen Kursen/Workshops gelten die in unserem Buchungssystem Eversports genannten Storno-Bedinungen.
Die allgemeinen Rücktrittsregelungen gelten auch für den Krankheitsfall.
Unsere Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Kursgebühr ist aus organisatorischen Gründen vollständig und unverzüglich bei Rechnungserhalt im Voraus zu entrichten.
§ 4. Kursbelegung, Änderung des Kursangebotes und der Preise
Shivas Loft ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs im Einzelfall oder allgemein festzulegen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.
Shivas Loft ist berechtigt, die Zeiten der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern oder einzelne Kurse ganz ausfallen zu lassen, sofern dies aus dringenden organisatorischen Gründen notwendig ist. Betriebsferien von Shivas Loft sind pro Jahr höchstens zwei Wochen lang.
Shivas Loft ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtung, Kurse und Angebote unter Beachtung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern.
Für das Ausstellen von Teilnahme-Bescheinigungen erheben wir eine Bearbeitungpauschale von 10,- EUR.
§ 5. Haftung
Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr. Shivas Loft haftet lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Für die von den Vertragspartnern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Shivas Loft keine Haftung.
§ 6. Gesundheitszustand des Nutzers
Der/Die Vertragspartner/in verpflichtet sich, Einrichtungen, Kurse und Angebote von Shivas Loft nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird er/sie diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Shivas Loft ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder dem Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativtests abhängig zu machen. Die Kosten eines solchen ärztlichen Attests hat der Nutzer zu tragen.
§ 7. Datenschutzbestimmungen
Der/Die Vertragspartner/in werden nach §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der/Die Vertragspartner/in erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten ohne das Einverständnis des Nutzers an Dritte ist unzulässig.